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KI-Verordnung und Produktfotografie: So kennzeichnen Sie KI-Bilder

Leuchtendes Schild mit EU-Sternen über einem gedruckten Parfum-Produktfoto auf dem Schreibtisch

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act): die Transparenzpflichten für Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz entstehen. Das Thema KI-Verordnung Produktfotografie ist damit keine Zukunftsfrage mehr, sondern Alltag im Onlineshop. Hier lesen Sie, was Sie bei Produktbildern kennzeichnen müssen, wer dafür verantwortlich ist und was Sie in Ihren Angeboten prüfen sollten, mit den Regeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Wir haben den Beitrag im Oktober 2026 aktualisiert. Er berücksichtigt die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 (Juli 2026), den digitalen Omnibus zur KI (Juli 2026), das deutsche KI-MIG und die aktuellen Regeln von Amazon, eBay, Kaufland, Zalando und Google. Wir schreiben als Studio für Produktfotografie, nicht als Kanzlei: Das ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Der Omnibus hat andere Fristen verschoben, diese nicht.
  • Die maschinenlesbare Kennzeichnung (Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen) ist Pflicht des Anbieters des KI-Werkzeugs, etwa des Unternehmens hinter einem Bildgenerator, nicht des Shops.
  • Wer einen Deepfake veröffentlicht, also ein KI-Bild, das echt wirkt, muss das sichtbar offenlegen. Metadaten allein reichen nicht.
  • Laut Leitlinien der Kommission sind ein KI-Model und ein von der KI „verschönertes“ Produkt Deepfakes. Ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund meist nicht, solange es nicht täuscht.
  • In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die KI-Verordnung (KI-MIG, seit 29. Juli 2026). Verstöße können zusätzlich als unlauterer Wettbewerb abgemahnt werden.
  • Bußgeld bei Verstößen gegen Artikel 50: bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei KMU der niedrigere Betrag.
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Was ist die KI-Verordnung und ab wann gilt sie für Produktfotos?

Die KI-Verordnung (AI Act) ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt schrittweise. Für Produktfotos zählt Artikel 50 über Transparenz: Nach Artikel 113 gilt die Verordnung ab dem 2. August 2026, und dieser Termin betrifft auch Artikel 50 (Text der Verordnung bei EUR-Lex).

Im Juli 2026 hat die EU den „digitalen Omnibus zur KI“ beschlossen, die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (in Kraft seit 27. Juli 2026). Er hat die Regeln für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben, die Pflichten aus Artikel 50 Absatz 2 und 4 aber nicht geändert (konsolidierte Fassung vom 27.07.2026).

Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg mit den Flaggen der EU-Mitgliedstaaten

Artikel 50 verteilt zwei verschiedene Pflichten auf zwei verschiedene Beteiligte:

  • Art. 50 Abs. 2, der Anbieter des KI-Werkzeugs (zum Beispiel das Unternehmen hinter einem Bildgenerator): Die Ergebnisse müssen „in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar“ sein, etwa über Metadaten oder ein unsichtbares Wasserzeichen. Das gilt nicht für Werkzeuge, die nur bei der Standardbearbeitung helfen oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändern.
  • Art. 50 Abs. 4, der Betreiber, also wer KI einsetzt, um das Bild zu erstellen (Shop, Agentur, Studio): Ist das Bild ein Deepfake, muss er offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Durchgesetzt wird die Verordnung von nationalen Behörden. In Deutschland gilt seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG, BGBl. 2026 I Nr. 223). Nach § 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Sie hat eine KI-Beschwerdestelle eingerichtet und fasst die Transparenzpflichten in einer eigenen Leitlinie zusammen.

Österreich hatte bis Ende Juli 2026 noch keine Aufsichtsbehörde benannt; einen Termin für einen Gesetzentwurf konnte das Bundeskanzleramt nicht nennen (ORF, 30.07.2026). Erste Anlaufstelle ist die KI-Servicestelle der RTR. Die Pflichten aus Artikel 50 gelten trotzdem, denn eine EU-Verordnung gilt unmittelbar.

Die Schweiz ist nicht in der EU und hat noch kein eigenes KI-Gesetz; der Bundesrat hat bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben (Bundesamt für Justiz). Schweizer Händler sind aber erfasst, wenn ihre KI-Bilder in der EU verwendet werden: Die KI-Verordnung gilt auch für Anbieter und Betreiber in Drittländern, „wenn die vom KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird“ (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c). Laut Leitlinien (Rn. 13) zählt dazu, wer den Vertrieb in der EU selbst steuert, etwa über einen Shop mit Lieferung in die EU oder über Amazon.de.

Was muss gekennzeichnet werden - und was nicht?

Der Schlüsselbegriff ist Deepfake. Nach Artikel 3 Nr. 60 der KI-Verordnung ist das ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Er betrifft also auch Produktfotos, nicht nur Gesichter.

Wie man das anwendet, erklären die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 vom Juli 2026. Sie sind nicht verbindlich und gelten formal erst, wenn sie in allen Amtssprachen vorliegen (im Oktober 2026 gibt es nur die englische Fassung). Die wichtigsten Beispiele für Produktfotos stehen in der Tabelle.

Was Sie mit dem Bild machenDeepfake, der gekennzeichnet werden muss?Grundlage
Das ganze Produktbild ist von der KI erzeugt und sieht aus wie ein Fotomeist ja, sichtbar offenlegenArt. 3 Nr. 60, Art. 50 Abs. 4
Ein KI-generiertes Model trägt oder hält das Produktja, eine realistische KI-Person gilt als „Person“Leitlinien der Kommission, Rn. 113
Die KI zeigt das Produkt schöner, in anderer Farbe oder besserer Qualität als in Wirklichkeitja, und dazu droht der Vorwurf irreführender WerbungLeitlinien, Beispiele nach Rn. 116 und Rn. 129
Echtes Produkt vor einem KI-generierten Hintergrundmeist nein, solange es nicht über das Produkt täuschtLeitlinien, Beispiele nach Rn. 116
Objekte hinzufügen, ersetzen oder entfernen, sodass sich die Aussage des Fotos ändertjaLeitlinien, Beispiele nach Rn. 92
Farbkorrektur, Zuschnitt, Schärfen, Sensorstaub entfernennein, StandardbearbeitungArt. 50 Abs. 2, Leitlinien, Rn. 90-92
Einen im Original sichtbaren Hintergrund entfernen oder weichzeichnen, z. B. weißer Packshot-Hintergrundnein, StandardbearbeitungLeitlinien, Beispiele nach Rn. 92

Ein einfacher Test: Könnte ein Käufer das Bild für ein echtes Foto dieses Produkts oder dieser Person halten? Wenn ja, und das Bild ist mit KI entstanden oder wesentlich verändert worden, kennzeichnen Sie es. Und: Ein „KI“-Hinweis macht ein Bild nicht zulässig, wenn es über das Aussehen des Produkts täuscht (Leitlinien, Rn. 129). So ein Bild ist mit und ohne Hinweis ein Problem.

Ein KI-Hintergrund macht aus einem echten Foto meist keinen Deepfake. Wer solche Fälle gar nicht erst abwägen will, nimmt ein echtes Foto und klassisches Freistellen.

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Wer kennzeichnet: Anbieter des Werkzeugs, Shop oder Studio?

Metadaten sind Sache des Anbieters. Unternehmen, die Bildgeneratoren anbieten, müssen die Ergebnisse maschinenlesbar kennzeichnen. Für Werkzeuge, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4 in der Fassung des Omnibus). Bis dahin dürfen Dateien aus älteren Generatoren solche Markierungen noch fehlen.

Der sichtbare Hinweis ist Sache dessen, der die KI einsetzt. Betreiber ist laut Leitlinien, wer entscheidet, ob und wie KI verwendet wird, zum Beispiel eine Werbeagentur. Ein Unternehmen, das nur Werbung beauftragt und nicht über den KI-Einsatz entscheidet, ist kein Betreiber (Rn. 14). Wählen Sie dagegen selbst eine KI-Leistung, etwa ein virtuelles Model, entscheiden Sie über den Einsatz; wie das in Ihrem Fall zu bewerten ist, klärt ein Anwalt. Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist: Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.

Wie kennzeichnen? Die Leitlinien sagen ausdrücklich, dass sich der Betreiber nicht auf die Metadaten des Generators verlassen kann, weil Käufer sie nicht sehen (Rn. 117). Der Hinweis muss klar und erkennbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Bild (Art. 50 Abs. 5). Werbung mit einer realistischen KI-Person, die ein echtes Produkt zeigt, fällt nicht unter die mildere Regel für künstlerische Werke (Rn. 122-124).

Bußgelder und weitere Risiken

Für Verstöße gegen Artikel 50 drohen Geldbußen bis 15 000 000 Euro oder bis 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4 Buchst. g). Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag:

  • KMU und Start-ups: Obergrenze ist der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99 Abs. 6).
  • Kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung (SMC): seit dem 27. Juli 2026 gilt für sie dieselbe Regel bei Bußgeldern nach Absatz 4 und 5 (Art. 99 Abs. 6a, eingefügt durch den Omnibus).

Das sind Obergrenzen, kein Preis pro Bild. Im Alltag eines Shops wiegen drei andere Risiken oft schwerer:

  • Abmahnung: Die Wettbewerbszentrale hält Verstöße gegen die KI-Verordnung auch für unlauteren Wettbewerb, sodass „Konkurrenz und Verbände Unterlassungsansprüche geltend machen können“ (Leitfaden Version 2.0, 29.07.2026). Ein KI-geschöntes Produktbild kann zudem eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit der Ware sein (§ 5 UWG).
  • Sachmangel: Zur geschuldeten Beschaffenheit zählt, was der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann, „insbesondere in der Werbung“ (§ 434 Abs. 3 BGB). Sieht die Ware anders aus als das geschönte Bild, ist das mehr als eine Retoure.
  • Marktplatz: Ein falsch gekennzeichnetes Bild kann bei Amazon, Kaufland oder Zalando schneller Probleme machen, als sich eine Behörde damit befasst.
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Wie Marktplätze mit KI-Bildern umgehen

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Amazon.de

Das Hauptbild bei Amazon ist ein echtes Foto des verkauften Produkts, ohne Illustrationen, auf reinweißem Hintergrund (RGB 255, 255, 255), das Produkt füllt mindestens 85 % des Bildes, ohne zusätzlichen Text, Grafiken oder Wasserzeichen (Amazon-Verkäuferforum, 19.12.2025). Mehr dazu in unserem Ratgeber Produktfotografie für Amazon.

Im Juli 2026 hat Amazon angekündigt: Produktbilder und Videos mit fotorealistischen, von KI erzeugten Menschen brauchen im XMP-Feld dc:subject das Stichwort contains-synthetic-performer, und zwar „in any of our worldwide stores“, also auch auf Amazon.de (Ankündigung im Verkäuferforum). Bilder ohne Menschen oder ohne fotorealistische Menschen betrifft das nicht. Auslöser war ein Gesetz des Bundesstaats New York (eWeek, 24.07.2026).

eBay.de

eBay hat keine eigene Regel für KI-Bilder. Die Grundsätze zu Bildern verbieten aber „Fotos, die den Artikel nicht korrekt darstellen“. Ein KI-Bild, das einen besseren Artikel zeigt als den, den Sie verschicken, ist damit ein Problem für das Angebot und für die Rücksendung.

OTTO Market

Eine veröffentlichte Regel von OTTO Market speziell zu KI-Bildern haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden. Es gelten die allgemeinen Bildvorgaben für Partner und die Gesetze, also auch Artikel 50 und das UWG.

Kaufland

Kaufland liest beim Upload die KI-Angaben aus den Metadaten und versieht die Bilder automatisch mit einem sichtbaren KI-Label. Händler sollen die Metadaten der Bilder unverändert lassen (Kaufland Global Marketplace, 23.07.2026). Mehr zu Bildern und Gebühren in unserem Ratgeber Kaufland Marketplace.

Zalando

Die Bildrichtlinien für Partner (Stand 1. Oktober 2026) sagen: „Don't provide content that requires visible labelling under applicable laws“, das betrifft auch Deepfakes. Zalando kann KI-Bilder ablehnen, die das Produkt nicht korrekt zeigen, und verlangt bis Dezember 2026 eine unsichtbare Kennzeichnung in den Metadaten. Der Grundsatz dahinter: „The product itself is non-negotiable“ (Zalando, 25.08.2026).

Google Merchant Center

Google verlangt, dass Bilder aus generativer KI die Metadaten dazu behalten, etwa den IPTC-Wert DigitalSourceType TrainedAlgorithmicMedia; entfernen dürfen Sie ihn nicht (Google: KI-generierte Inhalte). Das Hauptbild muss genau den verkauften Artikel zeigen, Overlays und Wasserzeichen lehnt Google ab (Spezifikation image_link). Unsere Schlussfolgerung: Ein sichtbares „KI“-Wasserzeichen auf dem Hauptbild kann mit den Merchant-Center-Regeln kollidieren. Markieren Sie Inhalte als KI-erstellt oder -bearbeitet, zeigt Google in Anzeigen für die EU, Indien und New York ein sichtbares KI-Label (Einstellungen für KI-Labels).

Etsy und Allegro

Bei Etsy betrifft die Regel den Artikel, nicht das Foto: Laut Kreativitätsstandards müssen Verkäufer im Angebot angeben, wenn ein Artikel mit KI entstanden ist (berichtet von TechCrunch, 09.07.2024). Wer auch in Polen verkauft: Allegro verlangt seit dem 2. August 2026 die Angabe, ob ein Bild ein KI-Deepfake ist, und setzt dann ein Wasserzeichen „AI“ (Allegro, 13.07.2026; Wasserzeichen in der Testphase, 29.07.2026).

PlattformKI-BilderHauptbildSeit
Amazon.defotorealistische KI-Menschen: Stichwort contains-synthetic-performer in den Metadatenechtes Produkt, weißer Hintergrund, 85 % des BildesJuli 2026
eBay.dekeine KI-Regel; Bild muss den Artikel korrekt zeigenArtikel korrekt dargestellt-
Kauflandautomatisches sichtbares KI-Label aus den MetadatenProdukt auf weißem Hintergrund23.07.2026
Zalandokeine Inhalte, die ein sichtbares Label brauchen; unsichtbare Kennzeichnung bis Dezember 2026Produkt korrekt dargestellt01.10.2026
Google Merchant CenterIPTC TrainedAlgorithmicMedia behalten; KI-Label in Anzeigen in der EUgenau der verkaufte Artikel, ohne WasserzeichenHilfeseite seit Februar 2024
OTTO Marketkeine veröffentlichte KI-Regel gefundenallgemeine Bildvorgaben-
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IPTC, C2PA und Metadaten: KI-Bilder technisch kennzeichnen

Metadaten ersetzen keinen sichtbaren Hinweis auf einen Deepfake. Sie brauchen sie trotzdem aus zwei Gründen: Google Merchant Center verlangt sie, und Dateien aus Generatoren enthalten sie immer öfter, sie dürfen nicht entfernt werden. Die KI-Verordnung nennt selbst Wasserzeichen, Metadaten und kryptografische Verfahren als mögliche Techniken (Erwägungsgrund 133).

Quellcode auf einem Computerbildschirm

IPTC Digital Source Type

Das IPTC-Vokabular Digital Source Type beschreibt, woher ein Bild stammt. Diese Werte begegnen Ihnen bei Produktfotos:

  • digitalCapture - mit der Kamera aufgenommenes Foto einer echten Szene
  • computationalCapture - mehrere Aufnahmen automatisch ohne generative KI zusammengeführt, z. B. HDR im Smartphone
  • algorithmicallyEnhanced - Korrektur per Algorithmus ohne Änderung des Inhalts, z. B. Schärfen, Entrauschen
  • compositeWithTrainedAlgorithmicMedia - mit generativer KI bearbeitetes Bild, z. B. Inpainting oder Outpainting
  • compositeSynthetic - Komposition, in der mindestens ein Element aus generativer KI stammt
  • trainedAlgorithmicMedia - vollständig von KI erzeugtes Bild
  • algorithmicMedia - rein algorithmisch ohne Trainingsdaten erzeugt, z. B. ein mathematisches Muster (das ist weder HDR noch Upscaling noch ein 3D-Rendering)

Google Merchant Center verlangt für Bilder aus generativer KI den Wert TrainedAlgorithmicMedia und nennt bei den zusammengesetzten Werten nur CompositeSynthetic (Google Merchant Center-Hilfe). Für den Merchant Center ist einer dieser beiden Werte die sichere Wahl. Eintragen lässt er sich in Photoshop, Lightroom oder mit dem kostenlosen ExifTool, zum Beispiel: exiftool -XMP-iptcExt:DigitalSourceType="http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia" produktfoto.jpg

C2PA (Content Credentials)

C2PA ist ein Standard für den „Ausweis“ einer Datei: Er hält fest, wer ein Bild mit welchem Werkzeug erstellt oder verändert hat, und ist kryptografisch signiert. Adobe hat angekündigt, dass Firefly-Funktionen in Photoshop der Datei automatisch Content Credentials anhängen (Adobe, 23.04.2024). Prüfen Sie in Ihrer eigenen Datei, was tatsächlich gespeichert wurde, bevor Sie einen Ablauf darauf aufbauen.

Achtung beim Hochladen: Plugins zur Bildoptimierung, CDNs und manche Plattformen löschen Metadaten beim Komprimieren, ebenso Screenshots und Formatwechsel (z. B. PNG zu JPEG). Laden Sie das Bild nach dem Upload von der Seite herunter und prüfen Sie mit ExifTool, ob die Angaben noch da sind.

Studiofotos: Wann Artikel 50 nicht greift

Ein mit der Kamera aufgenommenes und klassisch bearbeitetes Foto (Farbe, Zuschnitt, Retusche ohne neu erzeugte Elemente) ist kein KI-generierter Inhalt und braucht keinen Hinweis nach Artikel 50. Die Grenze verläuft bei generativen Werkzeugen: Fügt die KI bei der Retusche Elemente hinzu oder entfernt sie so, dass sich die Aussage des Fotos ändert, kann die Bewertung anders ausfallen.

Fotostudio mit Softboxen und weißem Hintergrund

Bei marszalstudio fotografieren wir echte Produkte in unserem Studio in Warschau. In der App können Sie zum Shooting die „Erklärung: ohne generative KI“ dazubuchen (7 € pro Shooting): eine unterschriebene Bestätigung des Studios, dass kein Bild und kein Bildteil aus einem generativen Modell stammt. Wir bieten auch KI-Leistungen an und sagen das offen: Ihre Kleidung an einem KI-Model auf Basis unseres Packshots und KI-Retusche. Beides sind getrennte Optionen, die sich nicht mit der Erklärung kombinieren lassen. Ein Bild mit KI-Model ist laut Leitlinien der Kommission ein Deepfake einer Person und muss bei der Veröffentlichung sichtbar gekennzeichnet werden. Preise finden Sie in der Preisliste für Produktfotografie und in der App.

Studiofoto, klassische BearbeitungBild aus generativer KI
Hinweis nach Art. 50nicht nötigsichtbare Offenlegung, wenn das Bild ein Deepfake ist
IPTC-MetadatendigitalCaptureTrainedAlgorithmicMedia oder CompositeSynthetic (Google)
Hauptbild bei Amazonerfüllt die Regel „tatsächliches Produkt“nicht als Hauptbild
Kauflandkein KI-LabelKI-Label, wenn die Metadaten auf KI hinweisen

Am besten bewähren sich zwei Dateien pro Produkt: ein echtes Foto auf weißem Hintergrund als Hauptbild und, wenn Sie möchten, ein KI-Bild in der Galerie, gekennzeichnet nach den Regeln der Plattform. Professionelle Packshot-Fotografie liefert genau dieses Hauptbild. Bei Schmuckfotografie, Kosmetikfotografie oder Legeware ist die Treue zum Produkt genau das, wofür der Käufer zahlt. Techniken wie Focus Stacking kombinieren echte Aufnahmen und brauchen keinen Hinweis.

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Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

Ob Sie KI für Produktbilder nutzen oder nicht, gehen Sie diese Liste für Ihre Angebote durch:

  1. Bilder erfassen, die mit KI entstanden oder wesentlich verändert worden sind, auch die von Lieferanten und Agenturen.
  2. Jedes Bild mit dem Test aus diesem Beitrag prüfen: Könnte ein Käufer es für ein echtes Foto des Produkts oder einer Person halten? KI-Models, komplett generierte Produkte und von der KI „verschönerte“ Produkte brauchen einen Hinweis.
  3. Sichtbar kennzeichnen: mit einer Bildunterschrift oder einem Badge im eigenen Shop oder mit dem Werkzeug der Plattform, sichtbar ab dem ersten Kontakt.
  4. KI-Metadaten nicht löschen und prüfen, ob Shopsystem, Plugins und CDN sie erhalten (Vorgabe von Google Merchant Center, Kaufland liest sie aus).
  5. Das Hauptbild echt lassen: authentische Packshots auf weißem Hintergrund erfüllen die Regeln von Amazon und Google.
  6. Mit Agentur oder Studio schriftlich festlegen, wer über den KI-Einsatz entscheidet und wer kennzeichnet.
  7. Änderungen verfolgen: die formelle Annahme der Leitlinien in allen Sprachen, den freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Juni 2026) und die optionalen EU-Symbole für KI-Inhalte.

FAQ - KI-Verordnung Produktfotografie

Gilt die KI-Verordnung auch für Händler aus Österreich und der Schweiz?

Ja. In Österreich gilt sie als EU-Verordnung unmittelbar, auch wenn bis Ende Juli 2026 noch keine Aufsichtsbehörde benannt war. Schweizer Händler sind erfasst, wenn ihre KI-Bilder in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c), etwa bei Verkauf über Amazon.de oder Lieferung in die EU. Ein eigenes Schweizer KI-Gesetz gibt es noch nicht, eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 geplant.

Muss ich Bilder kennzeichnen, bei denen ich nur den Hintergrund mit KI entfernt habe?

Nein, wenn Sie einen im Original sichtbaren Hintergrund entfernen oder weichzeichnen: Die Leitlinien der Kommission zählen das zur Standardbearbeitung. Auch ein KI-Hintergrund hinter einem echten Produkt ist meist kein Deepfake, solange er nicht über das Produkt täuscht. Hat das Werkzeug KI-Metadaten in die Datei geschrieben, lassen Sie sie drin: Google und Kaufland lesen sie aus.

Muss ein KI-Model gekennzeichnet werden?

Ja. Laut Leitlinien der Kommission gilt eine realistische, von KI erzeugte Person als „Person“ im Sinne der Deepfake-Definition, auch wenn sie keinem echten Menschen ähnelt. Werbung mit einer solchen Person, die ein echtes Produkt zeigt, fällt nicht unter die mildere Regel für künstlerische Werke. Bei Amazon brauchen Sie zusätzlich das Stichwort contains-synthetic-performer in der Datei.

Müssen Produktbilder von vor dem 2. August 2026 nachträglich gekennzeichnet werden?

Nach der KI-Verordnung nicht. Laut Leitlinien der Kommission (Rn. 154) müssen Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder manipuliert wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden; die Bundesnetzagentur sieht das genauso. Die Kommission empfiehlt es trotzdem, wo es ohne unverhältnismäßigen Aufwand geht. KI-Bilder ab dem 2. August 2026 brauchen einen Hinweis, und Plattformregeln können strenger sein.

Ist normale Lightroom-Bearbeitung betroffen?

Nein. Belichtung, Weißabgleich, Zuschnitt, Farbkorrektur und klassische Retusche in Lightroom, Capture One oder Photoshop sind Standardbearbeitung. Anders kann es aussehen, wenn generative Funktionen Objekte hinzufügen oder entfernen und sich dadurch die Aussage des Bildes ändert.

Wie erkenne ich KI-generierte Produktbilder?

Am sichersten über die Datei: ExifTool zeigt den IPTC-Wert DigitalSourceType (z. B. trainedAlgorithmicMedia), und Content Credentials (C2PA) lassen sich mit dem Prüfwerkzeug auf contentcredentials.org/verify auslesen. Fehlende Angaben beweisen aber nichts: Ältere Generatoren müssen erst bis 2. Dezember 2026 kennzeichnen, und Screenshots oder Formatwechsel löschen Metadaten. Optisch verraten sich KI-Bilder oft durch verzerrte Schrift und Logos, unnatürliche Oberflächen und fehlende Details, genau die Fehler, mit denen Zalando KI-Bilder ablehnt.

Wem gehören KI-generierte Produktbilder?

Das Urheberrecht schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG). Laut OLG Düsseldorf (Urteil vom 02.04.2026, 20 W 2/26) kommt für ein Bild, das gänzlich softwaregesteuert entsteht, weder Urheber- noch Leistungsschutz in Betracht; ähnlich entschied das AG München am 13.02.2026 (142 C 9786/25) zu KI-Logos. Ein echtes Produktfoto ist dagegen mindestens als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Erfordert Focus Stacking oder HDR eine KI-Kennzeichnung?

Nein. Focus Stacking und HDR kombinieren mehrere echte Aufnahmen, ohne neue Inhalte zu erzeugen. Im IPTC-Vokabular ist HDR im Smartphone computationalCapture, also weiterhin das Foto einer echten Szene.

Fazit

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Ein Shop muss nicht selbst jedes Foto mit Metadaten versehen, aber KI-Bilder, die echt wirken, sichtbar kennzeichnen. Dazu kommen die Regeln der Marktplätze: Amazon, Kaufland, Zalando und Google haben sie bereits.

  • Gehen Sie die Bilder in Ihren Angeboten durch und markieren Sie, was mit KI entstanden oder wesentlich verändert worden ist.
  • KI-Models, komplett generierte und von der KI „verschönerte“ Produkte sichtbar kennzeichnen.
  • Echte Produkte vor KI-Hintergrund vorsichtig bewerten: meist kein Deepfake, solange nichts täuscht.
  • KI-Metadaten nicht löschen und ein echtes Foto als Hauptbild verwenden.
  • Aufsicht in Deutschland: Bundesnetzagentur; zusätzlich drohen Abmahnungen nach UWG.

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Quellen

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